Ihr Weg zur DQB-Präqualifizierung
Schritt für Schritt zur anerkannten Eignung für öffentliche Ausschreibungen
Überblick und Vorbereitung der Präqualifizierung
Bevor Sie starten, verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Preise und AGB und welche Nachweise grundsätzlich benötigt werden.
Unternehmensbezogene Unterlagen
Hier geht es um den Betrieb an sich: Wer sind Sie als Unternehmen?
Einzureichende Unterlagen:
✓ Erstantrag (mit Zuordnung Leistungsbereiche)
✓ Gewerbeanmeldung (Mit Infokästchen, woher man diese erhält)
✓ Handelsregisterauszug (Mit Infokästchen, woher man diese erhält)
✓ Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (falls handwerkspflichtig)
✓ Angaben zum Unternehmen (Name, Anschrift, Rechtsform) Stammdatenblatt
Zuverlässigkeit nachweisen
Hier wird geprüft, ob das Unternehmen zuverlässig und gesetzestreu ist.
Einzureichende Unterlagen:
✓ Eigenerklärung zum PQ-Verfahren
✓ Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG (Mit Infokästchen, woher man diese erhält)
✓ Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit Infokästchen, woher man diese erhält)
✓ Nachweis über Sozialkassenbeiträge (z. B. SOKA-BAU, falls zutreffend)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Jetzt geht es um die Frage:
Ist das Unternehmen wirtschaftlich leistungsfähig?
Einzureichende Unterlagen:
✓ Eigenerklärung zu Umsätzen mit
Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
oder
Bescheinigung des Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers (falls gefordert)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Hier wird geprüft, was Sie fachlich leisten können.
Einzureichende Unterlagen:
✓ Referenznachweise (Achtung: Bauzeitende nicht älter als 5 Jahre!)
✓ Eigenerklärung Personal mit Angaben zu Ihrem Leistungspersonal
Sie haben alle Unterlagen für die Präqualifizierung zusammengestellt?
Dann senden Sie diese bitte per Email an
info@dqb.info
Unterlagen zur Präqualifizierung eingereicht – so geht es danach weiter:
Prüfung durch die DQB
Die DQB prüft alle eingereichten Unterlagen auf:
✓ Vollständigkeit
✓ Plausibilität
✓ Übereinstimmung mit der Leitlinie
Wichtig:
✓ Rückfragen oder Nachforderungen sind normal
✓ Sie dienen der Klärung, nicht der Ablehnung
Gibt es Ausschlusskriterien?
Ja, diese gibt es. Ein Unternehmen muss die vom zuständigen Bundesministerium vorgegebenen Kriterien erfüllen. Diese stehen in der Leitlinie.Ausschlusskriterien sind u.a.:
❌ Das Unternehmen führt noch keine 3 Jahre lang Bauleistungen mit eigenen gewerblichen Arbeitnehmern durch.
❌ Das Unternehmen reicht die von uns angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht ein.
❌ Meisterpflichtige Gewerke sind nicht im Berufsregister eingetragen.
❌ Das Unternehmen ist insolvent.
❌ Das Unternehmen zahlt keine Beiträge an die Sozialkassen.
Präqualifiziert
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre PQ-Bau-Präqualifizierung.
Ergebnis:
✓ Nachweis der Präqualifizierung
✓ Nutzung bei öffentlichen Ausschreibungen
✓ Grundlage für spätere Verlängerungen
Ab jetzt sind Sie Bestandskunde.