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Ihr Weg zur DQB-Präqualifizierung

Schritt für Schritt zur anerkannten Eignung für öffentliche Ausschreibungen

Überblick und Vorbereitung der Präqualifizierung

Bevor Sie starten, verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Preise und AGB und welche Nachweise grundsätzlich benötigt werden.

Unternehmensbezogene Unterlagen

Hier geht es um den Betrieb an sich: Wer sind Sie als Unternehmen?

Einzureichende Unterlagen:

Erstantrag (mit Zuordnung Leistungsbereiche)

Gewerbeanmeldung (Mit Infokästchen, woher man diese erhält)

Handelsregisterauszug (Mit Infokästchen, woher man diese erhält)

Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (falls handwerkspflichtig)

Angaben zum Unternehmen (Name, Anschrift, Rechtsform) Stammdatenblatt

Zuverlässigkeit nachweisen

Hier wird geprüft, ob das Unternehmen zuverlässig und gesetzestreu ist.

Einzureichende Unterlagen:

Eigenerklärung zum PQ-Verfahren

Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG (Mit Infokästchen, woher man diese erhält)

Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit Infokästchen, woher man diese erhält)

Nachweis über Sozialkassenbeiträge (z. B. SOKA-BAU, falls zutreffend)

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

Jetzt geht es um die Frage:
Ist das Unternehmen wirtschaftlich leistungsfähig?

Einzureichende Unterlagen:

Eigenerklärung zu Umsätzen mit
Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
oder
Bescheinigung des Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers (falls gefordert)

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

Hier wird geprüft, was Sie fachlich leisten können.

Einzureichende Unterlagen:

Referenznachweise (Achtung: Bauzeitende nicht älter als 5 Jahre!)

Eigenerklärung Personal mit Angaben zu Ihrem Leistungspersonal

Sie haben alle Unterlagen für die Präqualifizierung zusammengestellt?

Dann senden Sie diese bitte per Email an
info@dqb.info

Unterlagen zur Präqualifizierung eingereicht – so geht es danach weiter:

Prüfung durch die DQB

Die DQB prüft alle eingereichten Unterlagen auf:

✓ Vollständigkeit

✓ Plausibilität

✓ Übereinstimmung mit der Leitlinie


Wichtig:

Rückfragen oder Nachforderungen sind normal

Sie dienen der Klärung, nicht der Ablehnung

Gibt es Ausschlusskriterien?

Ja, diese gibt es. Ein Unternehmen muss die vom zuständigen Bundesministerium vorgegebenen Kriterien erfüllen. Diese stehen in der Leitlinie.Ausschlusskriterien sind u.a.:

❌ Das Unternehmen führt noch keine 3 Jahre lang Bauleistungen mit eigenen gewerblichen Arbeitnehmern durch.

❌ Das Unternehmen reicht die von uns angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht ein.

❌ Meisterpflichtige Gewerke sind nicht im Berufsregister eingetragen.

❌ Das Unternehmen ist insolvent.

❌ Das Unternehmen zahlt keine Beiträge an die Sozialkassen.

Präqualifiziert

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre PQ-Bau-Präqualifizierung.

Ergebnis:

✓ Nachweis der Präqualifizierung

✓ Nutzung bei öffentlichen Ausschreibungen

✓ Grundlage für spätere Verlängerungen

Ab jetzt sind Sie Bestandskunde.

Unterlagen gebündelt zusenden lassen

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Die Anmeldung war erfolgreich.

Jetzt Infos zur Präqualifizierung anfordern

Fordern Sie unverbindlich Informationen rund um die (Erst-)Präqualifizierung Ihres Unternehmens an.

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