Einspruchverfahren bei der DQB

BESCHWERDEN UND EINSPRÜCHE

Einspruchsverfahren der DQB GmbH

Das Unternehmen kann binnen 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Entscheidung die Möglichkeit kostenfrei Einspruch bei der DQB GmbH hierüber einzureichen. Hierzu gilt die Verfahrensbeschreibung Einspruchsverfahren der DQB.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung der DQB GmbH beim Beschwerdeausschuss des PQ-Vereins. Der Antragssteller/die Antragstellerin/das präqualifizierte Unternehmen kann gegen jede Entscheidung der Präqualifizierungsstellen binnen eines Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Entscheidung beim „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ Einspruch einlegen.

Das Beschwerdeverfahren erfolgt auf Grundlage der Beschwerdeordnung des „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ in der jeweils gültigen Fassung.

Gemäß der Beschwerdeordnung des „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ wird für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens ein Entgelt erhoben.

Beschwerdeverfahren der DQB GmbH

Die DQB GmbH hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Beschwerden über die Arbeit der Geschäftsstelle können schriftlich oder telefonisch der DQB GmbH zur Kenntnis gegeben werden. Der Beschwerdeführer / Die Beschwerdeführerin erhält innerhalb einer Woche schriftlich eine Eingangsbestätigung und spätestens innerhalb eines Monats eine schriftliche Mitteilung über die Bewertung seiner Beschwerde und die Einleitung entsprechender Korrekturmaßnahmen. Nähere Informationen können bei der Geschäftsstelle der DQB angefordert werden.

Das Beschwerdeverfahren erfolgt auf Grundlage der Verfahrensbeschreibung „Beschwerdeverfahren“ der DQB GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

Beschwerdeverfahren des PQ-Vereins

Die Leitlinie für die Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens sieht ein eigenes Beschwerdeverfahren vor. Danach kann der Antragsteller / die Antragstellerin / das präqualifizierte Unternehmen gegen jede Entscheidung der Präqualifizierungsstelle binnen einen Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Entscheidung beim „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ Einspruch einlegen.

Die aktuell gültige Beschwerdeordnung und die Leitlinie sind auf der Homepage des PQ-Vereins abrufbar (www.pq-verein.de).

Für das Beschwerdeverfahren beim PQ-Verein ist ein Entgelt erforderlich.

Kontakt

DQB Deutsche Gesellschaft für
Qualifizierung und Bewertung mbH

Abraham-Lincoln-Straße 30
65189 Wiesbaden

Telefon 0611 - 79 49 90-0
Telefax 0611 - 79 49 90 -29

info@dqb.info
home.dqb.info

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