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Beschwerden und Einsprüche

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Einspruchsverfahren der DQB GmbH

Einspruch:
Der Einspruch stellt das Ersuchen der Person oder Organisation, die den Gegenstand der Konformitätsbewertung bereitstellt oder die dieser Gegenstand ist, an eine Konformitätsbewertungsstelle oder eine Akkreditierungsstelle, eine von dieser Stelle getroffene Entscheidung bezüglich dieses Gegenstandes zu überdenken.

Das Unternehmen kann binnen eines Montas nach Erhalt der Mitteilung über die Entscheidung die Möglichkeit kostenfrei Einspruch bei der DQB GmbH hierüber einzureichen. Hierzu gilt die Verfahrensbeschreibung Einspruchsverfahren der DQB.

Beschwerdeverfahren der DQB GmbH

Beschwerde:
Mit der Beschwerde drückt der Kunde gegenüber der DQB seine Unzufriedenheit bezüglich Tätigkeiten der Präqualifizierungsstelle aus. Auf die Beschwerde erwartet der Kunde eine Antwort.

Die DQB GmbH hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Beschwerden über die Arbeit der Geschäftsstelle können schriftlich oder telefonisch der DQB GmbH zur Kenntnis gegeben werden.
Der Beschwerdeführer / Die Beschwerdeführerin erhält innerhalb einer Woche schriftlich eine Eingangsbestätigung und spätestens innerhalb eines Monats eine schriftliche Mitteilung über die Bewertung seiner Beschwerde und die Einleitung entsprechender Korrekturmaßnahmen.
Nähere Informationen können bei der Geschäftsstelle der DQB angefordert werden.

Das Beschwerdeverfahren erfolgt auf Grundlage der Verfahrensbeschreibung „Beschwerdeverfahren“ der DQB GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

 

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