Die Eigenerklärung zum PQ-Verfahren muss alle 13 Monate bei uns eingereicht werden.
Wenn Ihr Unternehmen bereits präqualifiziert wurde, können Sie in diesem Dokument auch ankreuzen, ob es in Ihrem Unternehmen Änderungen bei der Eintragung im Handelsregister, bei der IHK / Handwerksrolle und / oder beim Gewerbeamt gab. Ist dies nicht der Fall haben die vorstehenden Dokumente weiterhin Gültigkeit.
Gibt es Änderungen im Handelsregister, bei der IHK /Handwerksrolle und / oder Gewerbeamt benötigen wir neben der Eigenerklärung zum PQ-Verfahren auch einen jeweiligen aktuellen Auszug der o.g. Unterlagen.
Eigenerklärung zum PQ-Verfahren
(Stand: 20.06.2022)
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