Referenzen sind fünf Jahre nach Bauzeitende gültig.
Für jeden Ihrer Leistungsbereiche müssen drei gültige Referenzen vorliegen.
Referenzen, die auf eigen erstellten Formularen eingereicht werden, dürfen wir durch das Bundesministerium nicht anerkennen.
(Stand: Dezember 2019)
Gültig ab 01.10.2022
Das Referenzformblatt PQ VOB wurde vom VHV Bayern herausgegeben. Es ist identisch mit dem Referenzformblatt PQ VOB.
Referenzen strategisch aufstellen
Einige Unternehmen hinterlegen innerhalb eines Leistungsbereichs Referenzen mit ähnlichem Umfang und vergleichbaren Tätigkeiten. Das kann im Vergabeverfahren problematisch werden.
Öffentliche Auftraggeber dürfen spezielle Referenzen fordern, die nicht nur dem Leistungsbereich zugeordnet sind, sondern auch hinsichtlich Art, Umfang oder Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Werden beispielsweise besonders große Projekte, bestimmte Ausführungsarten oder besondere technische Anforderungen verlangt, können einzelne Referenzen trotz Zugehörigkeit zum richtigen Leistungsbereich als nicht ausreichend angesehen werden.
Unser Praxistipp:
Achten Sie bei den Ausschreibungsunterlagen auf die konkreten Anforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzen. Reichen Sie im Zweifel eine vergleichbare Referenz noch direkt ein.
Vorsorglich sollten Sie innerhalb jedes Leistungsbereichs möglichst vielfältige Referenzen hinterlegen. Unterschiedliche Projektgrößen, Leistungsinhalte, Auftraggeber und Objektarten erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass bei künftigen Ausschreibungen passende Referenzen zur Verfügung stehen.
Eine breit aufgestellte Referenzsammlung ist oft der Schlüssel zu einer erfolgreichen Eignungsprüfung.
Referenzblatt 444 PQ VOB herunterladen