FAQ – Präqualifizierung für Ihr Bau- und Handwerksunternehmen – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wir beantworten die häufig gestellten Fragen rund um die Präqualifizierung von Bauunternehmen und klären z.B., welche Nachweise Sie erbringen müssen und welche Kosten bei der Präqualifizierung entstehen.
In kurzen Videobeiträgen geht Pasquale, unser AI-Avatar, auf Ihre Fragen ein.
FAQ Präqualifizierung – Ihre Fragen zur PQ-VOB
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Häufig gestellte Fragen zur Präqualifizierung
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Allgemeine Fragen zur Präqualifizierung / PQ
Was ist Präqualifikation und was die PQ VOB?
Was ist die PQ VOB und was ist die PQ Qualifizierung im Bauwesen?
Die PQ VOB steht für Präqualifikation VOB und bezieht sich auf die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise von Bauunternehmen gemäß den festgelegten Kriterien.
Die Präqualifizierung (PQ) ist ein Verfahren, bei dem Bauunternehmen ihre Eignung für öffentliche Bauaufträge nachweisen müssen, um an Ausschreibungen teilnehmen zu können. Die DQB GmbH ist eine Präqualifizierungsstelle, die Bauunternehmen nach den VOB-Richtlinien präqualifiziert. Die PQ-Bescheinigung wird von der DQB GmbH ausgestellt, nachdem das Unternehmen erfolgreich präqualifiziert wurde.
Wer braucht eine Präqualifizierung?
Die Präqualifizierung ist für Bauunternehmen gedacht, die an öffentlichen Bauaufträgen teilnehmen möchten.
Die Präqualifizierung zeigt, ob ein Unternehmen geeignet ist. Das lohnt sich für große und kleine Unternehmen, weil es hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden und Geschäftsbeziehungen zu verbessern. Kleine Unternehmen können sich durch die Präqualifizierung für öffentliche Bauaufträge bewerben und haben so bessere Chancen.
Welche Vorteile bringt die Präqualifizierung?
Die Präqualifizierung ist eine Entlastung für Auftraggeber und Bieter. Sie bescheinigt die Eignung der Unternehmen. Vergabestellen müssen die Einzelnachweise nicht mehr prüfen. Die Präqualifizierung ist transparent und minimiert das Risiko von Haftungsansprüchen.
Wie kann ich mich präqualifizieren?
Um Ihr Unternehmen zu qualifizieren, müssen Sie alle Formulare von unserer Internetseite herunterladen. Füllen Sie diese aus und fordern Sie zusätzliche Nachweise bei den entsprechenden Stellen (z.B. Handwerkskammer oder IHK) an. Senden Sie den vollständigen Erstantrag im PDF-Format an die DQB GmbH per E-Mail. Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie eine vorläufige PQ-Nummer. Diese darf aber noch nicht für Ausschreibungen genutzt werden. Nach Begleichung der Rechnung prüft die DQB GmbH Ihren Antrag. Wenn Unterlagen fehlen, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und um Nachreichung gebeten. Wenn die Unterlagen vollständig sind, erfolgt die Plausibilitätsprüfung. Wenn alles stimmt und Ihr Unternehmen alle Kriterien erfüllt, wird Ihr Unternehmen präqualifiziert. Sie bekommen dann eine PQ-Nummer. Die Daten werden an den PQ-Verein weitergegeben. Der veröffentlicht sie im Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen PQ-VOB.
Wie läuft das Präqualifikationsverfahren ab?
Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie eine vorläufige PQ-Nummer. Diese darf aber noch nicht für Ausschreibungen genutzt werden. Nach Begleichung der Rechnung prüft die DQB GmbH Ihren Antrag. Wenn Unterlagen fehlen, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und um Nachreichung gebeten. Wenn die Unterlagen vollständig sind, erfolgt die Plausibilitätsprüfung. Wenn alles stimmt und Ihr Unternehmen alle Kriterien erfüllt, wird Ihr Unternehmen präqualifiziert. Sie bekommen dann eine Nummer. Die Daten werden an den PQ-Verein weitergegeben. Der veröffentlicht sie im Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen.
Welche Eignungsnachweise und Unterlagen brauche ich für die Präqualifizierung?
Sie müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise vorlegen, um als Bauunternehmen geeignet zu sein. Hier sind einige der erforderlichen Unterlagen:
- Firmenprofil: Informationen über Ihr Unternehmen, wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Geschäftsführung usw.
- Nachweise zu Umsatz und Mitarbeiteranzahl: Dokumente, die Ihren Jahresumsatz und die Anzahl Ihrer Mitarbeiter belegen.
- Referenzen: Bescheinigungen über erfolgreich abgeschlossene Bauvorhaben oder Projekte.
- Leistungsbereiche: Angaben zu den spezifischen Leistungsbereichen, in denen Ihr Unternehmen tätig ist.
- Bescheinigungen Dritter: Dokumente von Berufsgenossenschaften und Sozialkassen, die Ihre Einhaltung von Verpflichtungen bestätigen.
Diese Unterlagen dienen dazu, zu prüfen, ob Sie als Bauunternehmen geeignet sind und die Anforderungen für die Präqualifizierung erfüllen. Wenn Sie Fragen oder Unsicherheiten haben, wenden Sie sich gerne an die DQB GmbH, um Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Wie lange dauert die Präqualifizierung?
Die Prüfung der Unterlagen dauert in der Regel 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die eingereichten Unterlagen geprüft wurden und ein Entscheidungsvorschlag vorliegt. Die Dauer kann sich aber verlängern, wenn Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen. Je schneller alle Unterlagen vollständig vorliegen, desto schneller kann die Prüfung abgeschlossen werden.
Was kostet die Präqualifizierung?
Die Kosten für die Präqualifizierung sind unterschiedlich hoch. Die Erst-Präqualifikation kostet 350 € pro Verfahren. Für die Leistungsbereiche 1–3 werden 50 € und für den 4. Leistungsbereich 70 € fällig. Manche Leistungen kosten extra, zum Beispiel die Einholung von Bescheinigungen und die Prüfung der Referenzen. Die DQB ist der günstigste Anbieter für Erst-Präqualifizierungen und kostet 400 Euro.
Wer führt die Präqualifizierung von Bauunternehmen durch?
Die DQB GmbH führt die Präqualifizierung von Bauunternehmen nach VOB durch.
Für welche Leistungsbereiche ist eine Präqualifizierung möglich?
Eine Präqualifizierung kann für viele Leistungsbereiche vorgenommen werden.
Die Übersicht entnehmen Sie bitte dem angefügten PDF mit der Bekanntmachung des Bundesanzeiger.
Wie lange ist eine Präqualifizierung gültig?
Die Präqualifizierung ist kein abgeschlossener Prozess, sondern ein laufendes Verfahren.
Wenn die Präqualifizierung einmal „erfolgreich abgeschlossen“ wurde, müssen für die Gültigkeit die erforderlichen Unterlagen immer wieder aktualisiert werden. Jeder Nachweis hat eine bestimmte Gültigkeit, die in der Leitlinie des zuständigen Bundesministeriums festgelegt ist. Die meisten Nachweise sind 13 Monate gültig. Sie erhalten 25 Tage vor Ablauf eine Erinnerungs-Email von uns. Bei Referenzen erhalten Sie die erste Erinnerungs-Email 6 Monate vor Ablauf.
Weitere Infos zu den Nachweisen und Gültigkeiten finden Sie auch auf dieser Seite.
Was ist eine Präqualifizierung Bescheinigung?
Offiziell gibt es keine „PQ-Bescheinigung“.
Die Präqualifizierung wird durch den tagesaktuellen Eintrag im Amtlichen Verzeichnis für präqualifizierte Bauunternehmen nachgewiesen. Die DQB GmbH stellt Ihnen allerdings als Bonus eine sogenannte „Präqualifzierung Bescheinigung“ aus, die Sie bei Auftraggebern einreichen können. Diese ist allerdings nur mit dem tagesaktuellen Eintrag in der PQ-Liste gültig.
Was sind Eignungsnachweise für die Präqualifizierung?
Im Rahmen der Präqualifikation sind unterschiedliche Eignungsnachweise zu erbringen, z.B. Referenzen über abgeschlossene Bauprojekte oder über die Erbringung von Bauleistungen mit eigenem gewerblichen Personal.
Sie finden dazu hilfreiche Checklisten und alle erforderlichen Formulare für die Eignungsnachweise zur Präqualifizierung hier im Download-Bereich.
Fragen zum Neuantrag zur Präqualifizierung
Welche Unterlagen müssen für den Neuantrag eingereicht werden?
Senden Sie uns eine E-Mail und wir schicken Ihnen einmal den kompletten Erstantrag zu. Sie können sich die Unterlagen aber auch im Download-Bereich herunterladen.
Wie lange dauert es, bis unser Unternehmen präqualifiziert ist?
- Nachdem Sie die Unterlagen bei uns eingereicht haben, registrieren wir Ihren Antrag. Nach Begleichung der Rechnung beginnt die Vollständigkeitsprüfung und im Anschluss die Plausibilitätsprüfung. In der Regel benötigen wir für die Bearbeitung 6 Wochen. Sie haben dabei einen maßgeblichen Anteil: senden Sie uns die angeforderten Unterlagen zeitnah zu.
Wieviel kostet die Präqualifizierung?
Wieviel kostet die Erweiterung der Präqualifizierung?
Das Erweiterungsverfahren kostet 100 Euro. Die Erweiterung wird pro beantragtem Leistungsbereich abgerechnet. Je Leistungsbereich werden 70 Euro berechnet. Die Gebührenordnung finden Sie hier.
Wie oft müssen Unterlagen nach erfolgreicher Präqualifizierung eingereicht werden?
Jeder Nachweis hat eine bestimmte Gültigkeit, die in der Leitlinie des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat festgelegt ist. Die meisten Nachweise sind 13 Monate gültig. Sie erhalten 25 Tage vor Ablauf eine Erinnerungs-Email von uns. Bei Referenzen erhalten Sie die erste Erinnerungs-Email 6 Monate vor Ablauf.
Welche Kriterien muss mein Unternehmen für eine Präqualifizierung erfüllen?
Ein Unternehmen muss die vom zuständigen Bundesministerium vorgegebenen Kriterien erfüllen. Diese stehen in der Leitlinie. Dazu zählen u.a.: Das Unternehmen muss mindestens 3 Jahre lang Bauleistungen mit eigenen gewerblichen Arbeitnehmern durchführen. Das Unternehmen muss die von uns angeforderten Unterlagen fristgerecht einreichen. Meisterpflichtige Gewerke müssen im Berufsregister eingetragen sein. Das Unternehmen muss solvent sein.
Gibt es Ausschlusskriterien für eine Präqualifizierung?
- Ja, diese gibt es. Ein Unternehmen muss die vom zuständigen Bundesministerium vorgegebenen Kriterien erfüllen. Diese stehen in der Leitlinie. Ausschlusskriterien sind u.a. Das Unternehmen führt noch keine 3 Jahre lang Bauleistungen mit eigenen gewerblichen Arbeitnehmern durch. Das Unternehmen reicht die von uns angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht ein. Meisterpflichtige Gewerke sind nicht im Berufsregister eingetragen. Das Unternehmen ist insolvent. Das Unternehmen zahlt keine Beiträge an die Sozialkassen.
Kann ich bei einem Erstantrag Unterlagen nachreichen?
Ja. Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist und Sie die Rechnung beglichen haben, beginnen wir mit der Vollständigkeitsprüfung. Sollten Unterlagen fehlen, haben Sie ca. 4 Wochen Zeit diese nachzureichen. Diese Frist können Sie ggfls. auch verlängern, wenn es nötig sein sollte.
Wie muss ich die Unterlagen für einen Erstantrag ausfüllen?
Sie können die Unterlagen handschriftlich oder maschinell ausfüllen. Sehr gerne können Sie uns die Unterlagen dann digital zusenden statt postalisch.
Was ist das Berufsregister?
Das Berufsregister ist ein geführtes Verzeichnis der Inhaber zulassungspflichtiger Betriebe. Bei Handwerksberufen ist dies die Handwerksrolle von der Handwerkskammer (HWK). Bei nicht handwerklichem Gewerbe ist wird das Berufsregister von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geführt. Das Unternehmen muss im jeweiligen Berufsregister (IHK oder HWK) eingetragen sein. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder ein Auszug aus der Handwerksrolle (HWK) vorzulegen (Gültigkeit 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum). Diese erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer IHK oder HWK.
Eine Kopie Ihrer Handwerkskarte reicht nicht aus!
Fragen zum bestehenden Vertrag
Wo finde ich die AGB?
Die AGB können Sie sich im Download-Bereich herunterladen.
Wo kann ich mich beschweren?
Informationen über das Beschwerdeverfahren finden Sie hier.
Wie kann ich kündigen?
Laut AGB können Sie mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung reichen Sie bitte formlos per E-Mail bei uns ein. Beachten Sie: Sie sind verpflichtet die Aufrechterhaltungsgebühren für das laufende Jahr vollständig zu begleichen.
Unser Unternehmen wurde vorläufig aus der PQ-Liste gestrichen. Was bedeutet das?
Sollte Ihr Unternehmen einmal einen Nachweis nicht fristgerecht einreichen, sind wir laut Leitlinie dazu verpflichtet, dies dem PQ-Verein zu melden. Dieser nimmt Ihr Unternehmen vorläufig aus der PQ-Liste heraus. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen vorläufig nicht präqualifiziert ist und Ihr Unternehmen auch nicht in der PQ-Liste gefunden werden kann. Sie erhalten dann eine 14-tägige Frist, in der Sie den fehlenden Nachweis einreichen können. Sobald dies geschieht, melden wir dem PQ-Verein die Vollständigkeit Ihrer Daten, so dass Ihr Unternehmen wieder in die PQ-Liste aufgenommen wird.
Unser Unternehmen wurde endgültig aus der PQ-Liste gestrichen. Was bedeutet das?
Sollten Ihr Unternehmen einen Nachweis nicht fristgerecht eingereicht haben und Sie ebenfalls die 14-tägige Frist zur Nachreichung der Unterlagen überschreiten, muss der PQ-Verein laut Leitlinie Ihr Unternehmen vollständig aus PQ-Liste herausnehmen. Damit ist Ihr Unternehmen nicht mehr präqualifiziert. Sie dürfen mit Ihrer Präqualifizierung auch nicht mehr werben.
Fragen zum PQ Modul
Was ist das PQ-Modul?
Das PQ-Modul ist die Datenbank der DQB GmbH. Hier sind all Ihre Daten hinterlegt.
Wie erhalte ich Zugangsdaten?
Senden Sie uns eine E-Mail und wir schicken Ihnen die Zugangsdaten zu.
Wie ändere ich den Benutzernamen und das Passwort?
Senden Sie uns hierfür bitte eine E-Mail und wir ändern die Daten nach Ihren Wünschen.
Wo erhalte ich meine PQ-Bescheinigung?
Senden Sie uns eine E-Mail und wir schicken Ihnen eine aktuelle PQ-Bescheinigung zu.
Fragen zur PQ Liste
Gehört die PQ-Liste zur DQB GmbH?
Nein. Die PQ-Liste wird vom PQ-Verein geführt. Die DQB GmbH ist eine von deutschlandweit sechs PQ-Stellen, welche die Präqualifizierung durchführen. Wenn ein Antrag positiv entschieden wird, werden die Daten an den PQ-Verein übermittelt, der diese wiederrum in der PQ-Liste freischaltet.
Wie erhalten ich und unsere Auftraggeber Zugang zur PQ-Liste?
Stellen Sie dafür bitte einen Antrag beim PQ-Verein:
Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
Konstantinstraße 38
53179 BonnTelefon: +49 (0)228-94 37 77-0
Telefax: +49 (0)228-94 37 77-20
E-Mail: info(at)pq-vob-verein.de
Internet: www.pq-verein.de
Wie finde ich / wie finden unsere Auftraggeber unseren Firmeneintrag in der PQ-Liste?
Gehen Sie dazu bitte auf die Internetseite des PQ-Vereins www.pq-verein.de . Geben Sie hier Ihre PQ-Nummer ein: 101.xxxx
Wenn Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, erscheinen anschließend Ihre Unternehmensdaten.
Unser Unternehmen wurde vorläufig aus der PQ-Liste gestrichen. Was bedeutet das?
Sollte Ihr Unternehmen einmal einen Nachweis nicht fristgerecht einreichen, sind wir laut Leitlinie dazu verpflichtet, dies dem PQ-Verein zu melden. Dieser nimmt Ihr Unternehmen vorläufig aus der PQ-Liste heraus. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen vorläufig nicht präqualifiziert ist und Ihr Unternehmen auch nicht in der PQ-Liste gefunden werden kann. Sie erhalten dann eine 14-tägige Frist, in der Sie den fehlenden Nachweis einreichen können. Sobald dies geschieht, melden wir dem PQ-Verein die Vollständigkeit Ihrer Daten, so dass Ihr Unternehmen wieder in die PQ-Liste aufgenommen wird.
Unser Unternehmen wurde endgültig aus der PQ-Liste gestrichen. Was bedeutet das?
- Sollten Ihr Unternehmen einen Nachweis nicht fristgerecht eingereicht haben und Sie ebenfalls die 14-tägige Frist zur Nachreichung der Unterlagen überschreiten, muss der PQ-Verein laut Leitlinie Ihr Unternehmen vollständig aus PQ-Liste herausnehmen. Damit ist Ihr Unternehmen nicht mehr präqualifiziert. Sie dürfen mit Ihrer Präqualifizierung auch nicht mehr werben.
Fragen zu den Kosten der Präqualifizierung
Informationen zum Thema Kosten und Preise rund um die Präqualifizierung finden Sie hier.
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Sie haben weitere Fragen zur Präqualifizierung?
Senden Sie uns eine Nachricht mit Ihrer Frage zur PQ per Email an info@dqb.info.
Kontakt
DQB Deutsche Gesellschaft für
Qualifizierung und Bewertung mbH
Abraham-Lincoln-Straße 30
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 - 79 49 90-0
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