Titelbild - DQB GMBH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR QUALIFIZIERUNG UND BEWERTUNG

Fragen zum Neuantrag

Welche Unterlagen müssen für den Neuantrag eingereicht werden?

Senden Sie uns eine E-Mail und wir schicken Ihnen einmal den kompletten Erstantrag zu. Sie können sich die Unterlagen aber auch im Download-Bereich herunterladen.

Wie lange dauert es, bis unser Unternehmen präqualifiziert ist?
Nachdem Sie die Unterlagen bei uns eingereicht haben, registrieren wir Ihren Antrag. Nach Begleichung der Rechnung beginnt die Vollständigkeitsprüfung und im Anschluss die Plausibilitätsprüfung. In der Regel benötigen wir für die Bearbeitung 6 Wochen. Sie haben dabei einen maßgeblichen Anteil: senden Sie uns die angeforderten Unterlagen zeitnah zu.
Wieviel kostet die Präqualifizierung?
Wieviel kostet die Erweiterung der Präqualifizierung?

Das Erweiterungsverfahren kostet 100 Euro. Die Erweiterung wird pro beantragtem Leistungsbereich abgerechnet. Je Leistungsbereich werden 70 Euro berechnet. Die Gebührenordnung finden Sie hier.

Wie oft müssen Unterlagen nach erfolgreicher Präqualifizierung eingereicht werden?

Jeder Nachweis hat eine bestimmte Gültigkeit, die in der Leitlinie des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat festgelegt ist. Die meisten Nachweise sind 13 Monate gültig. Sie erhalten 25 Tage vor Ablauf eine Erinnerungs-Email von uns. Bei Referenzen erhalten Sie die erste Erinnerungs-Email 6 Monate vor Ablauf.

Welche Kriterien muss mein Unternehmen für eine Präqualifizierung erfüllen?

Ein Unternehmen muss die vom zuständigen Bundesministerium vorgegebenen Kriterien erfüllen. Diese stehen in der Leitlinie. Dazu zählen u.a.: Das Unternehmen muss mindestens 3 Jahre lang Bauleistungen mit eigenen gewerblichen Arbeitnehmern durchführen. Das Unternehmen muss die von uns angeforderten Unterlagen fristgerecht einreichen. Meisterpflichtige Gewerke müssen im Berufsregister eingetragen sein. Das Unternehmen muss solvent sein.

Gibt es Ausschlusskriterien für eine Präqualifizierung?
Ja, diese gibt es. Ein Unternehmen muss die vom zuständigen Bundesministerium vorgegebenen Kriterien erfüllen. Diese stehen in der Leitlinie. Ausschlusskriterien sind u.a. Das Unternehmen führt noch keine 3 Jahre lang Bauleistungen mit eigenen gewerblichen Arbeitnehmern durch. Das Unternehmen reicht die von uns angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht ein. Meisterpflichtige Gewerke sind nicht im Berufsregister eingetragen. Das Unternehmen ist insolvent. Das Unternehmen zahlt keine Beiträge an die Sozialkassen.
Kann ich bei einem Erstantrag Unterlagen nachreichen?

Ja. Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist und Sie die Rechnung beglichen haben, beginnen wir mit der Vollständigkeitsprüfung. Sollten Unterlagen fehlen, haben Sie ca. 4 Wochen Zeit diese nachzureichen. Diese Frist können Sie ggfls. auch verlängern, wenn es nötig sein sollte.

Wie muss ich die Unterlagen für einen Erstantrag ausfüllen?

Sie können die Unterlagen handschriftlich oder maschinell ausfüllen. Sehr gerne können Sie uns die Unterlagen dann digital zusenden statt postalisch.

Was ist das Berufsregister?

Das Berufsregister ist ein geführtes Verzeichnis der Inhaber zulassungspflichtiger Betriebe. Bei Handwerksberufen ist dies die Handwerksrolle von der Handwerkskammer (HWK). Bei nicht handwerklichem Gewerbe ist wird das Berufsregister von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geführt. Das Unternehmen muss im jeweiligen Berufsregister (IHK oder HWK) eingetragen sein. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder ein Auszug aus der Handwerksrolle (HWK) vorzulegen (Gültigkeit 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum). Diese erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer IHK oder HWK.
Eine Kopie Ihrer Handwerkskarte reicht nicht aus!

Fragen zu bestehendem Vertrag

Wo finde ich die AGB?

Die AGB können Sie sich im Download-Bereich herunterladen.

Wo kann ich mich beschweren?

Informationen über das Beschwerdeverfahren finden Sie hier.

Wie kann ich kündigen?

Laut AGB können Sie mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung reichen Sie bitte formlos per E-Mail bei uns ein. Beachten Sie: Sie sind verpflichtet die Aufrechterhaltungsgebühren für das laufende Jahr vollständig zu begleichen.

Unser Unternehmen wurde vorläufig aus der PQ-Liste gestrichen. Was bedeutet das?

Sollte Ihr Unternehmen einmal einen Nachweis nicht fristgerecht einreichen, sind wir laut Leitlinie dazu verpflichtet, dies dem PQ-Verein zu melden. Dieser nimmt Ihr Unternehmen vorläufig aus der PQ-Liste heraus. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen vorläufig nicht präqualifiziert ist und Ihr Unternehmen auch nicht in der PQ-Liste gefunden werden kann. Sie erhalten dann eine 14-tägige Frist, in der Sie den fehlenden Nachweis einreichen können. Sobald dies geschieht, melden wir dem PQ-Verein die Vollständigkeit Ihrer Daten, so dass Ihr Unternehmen wieder in die PQ-Liste aufgenommen wird.

Unser Unternehmen wurde endgültig aus der PQ-Liste gestrichen. Was bedeutet das?

Sollten Ihr Unternehmen einen Nachweis nicht fristgerecht eingereicht haben und Sie ebenfalls die 14-tägige Frist zur Nachreichung der Unterlagen überschreiten, muss der PQ-Verein laut Leitlinie Ihr Unternehmen vollständig aus PQ-Liste herausnehmen. Damit ist Ihr Unternehmen nicht mehr präqualifiziert. Sie dürfen mit Ihrer Präqualifizierung auch nicht mehr werben.

Fragen zum PQ-Modul

Was ist das PQ-Modul?

Das PQ-Modul ist die Datenbank der DQB GmbH. Hier sind all Ihre Daten hinterlegt.

Wie erhalte ich Zugangsdaten?

Senden Sie uns eine E-Mail und wir schicken Ihnen die Zugangsdaten zu.

Wie ändere ich den Benutzernamen und das Passwort?

Senden Sie uns hierfür bitte eine E-Mail und wir ändern die Daten nach Ihren Wünschen.

Wo erhalte ich meine PQ-Bescheinigung?

Senden Sie uns eine E-Mail und wir schicken Ihnen eine aktuelle PQ-Bescheinigung zu.

Fragen zur PQ-Liste

Gehört die PQ-Liste zur DQB GmbH?

Nein. Die PQ-Liste wird vom PQ-Verein geführt. Die DQB GmbH ist eine von deutschlandweit sechs PQ-Stellen, welche die Präqualifizierung durchführen. Wenn ein Antrag positiv entschieden wird, werden die Daten an den PQ-Verein übermittelt, der diese wiederrum in der PQ-Liste freischaltet.

Wie erhalten ich und unsere Auftraggeber Zugang zur PQ-Liste?

Stellen Sie dafür bitte einen Antrag beim PQ-Verein:
Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
Konstantinstraße 38
53179 BonnTelefon: +49 (0)228-94 37 77-0
Telefax: +49 (0)228-94 37 77-20
E-Mail: info(at)pq-vob-verein.de
Internet: www.pq-verein.de

Wie finde ich / wie finden unsere Auftraggeber unseren Firmeneintrag in der PQ-Liste?

Gehen Sie dazu bitte auf die Internetseite des PQ-Vereins www.pq-verein.de . Geben Sie hier Ihre PQ-Nummer ein: 101.xxxx
Wenn Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, erscheinen anschließend Ihre Unternehmensdaten.

Unser Unternehmen wurde vorläufig aus der PQ-Liste gestrichen. Was bedeutet das?

Sollte Ihr Unternehmen einmal einen Nachweis nicht fristgerecht einreichen, sind wir laut Leitlinie dazu verpflichtet, dies dem PQ-Verein zu melden. Dieser nimmt Ihr Unternehmen vorläufig aus der PQ-Liste heraus. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen vorläufig nicht präqualifiziert ist und Ihr Unternehmen auch nicht in der PQ-Liste gefunden werden kann. Sie erhalten dann eine 14-tägige Frist, in der Sie den fehlenden Nachweis einreichen können. Sobald dies geschieht, melden wir dem PQ-Verein die Vollständigkeit Ihrer Daten, so dass Ihr Unternehmen wieder in die PQ-Liste aufgenommen wird.

Unser Unternehmen wurde endgültig aus der PQ-Liste gestrichen. Was bedeutet das?
Sollten Ihr Unternehmen einen Nachweis nicht fristgerecht eingereicht haben und Sie ebenfalls die 14-tägige Frist zur Nachreichung der Unterlagen überschreiten, muss der PQ-Verein laut Leitlinie Ihr Unternehmen vollständig aus PQ-Liste herausnehmen. Damit ist Ihr Unternehmen nicht mehr präqualifiziert. Sie dürfen mit Ihrer Präqualifizierung auch nicht mehr werben.

Kontakt

DQB Deutsche Gesellschaft für
Qualifizierung und Bewertung mbH

Abraham-Lincoln-Straße 30
65189 Wiesbaden

Telefon 0611 - 79 49 90-0
Telefax 0611 - 79 49 90 -29

info@dqb.info
home.dqb.info

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