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Hinweis: Wir benötigen keine Unterlagen im Original. Sie können uns alle Unterlagen gern – so fern es Ihnen möglich ist – per E-Mail im PDF-Format senden.
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie eine Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare? Dann sehen Sie sich in unserem Hilfebereich um oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
FORMULARE
Erstantrag
In diesem Dokument finden Sie alle einzelnen Formulare, die Sie für den Erstantrag benötigen.
Reichen Sie uns diese bitte – sofern möglich – per E-Mail ein.
Kompletter Erstantrag
(Stand: 01.10.2022)
Referenzformular
Bei einem Erstantrag müssen 3 gültige Referenzen pro Leistungsbereich eingereicht werden.
Erstantrag (2-seitig)
für Präqualifizierung Niederlassung und Umfirmierung
Eigenerklärung zum PQ-Verfahren
Die Eigenerklärung zum PQ-Verfahren muss alle 13 Monate bei uns eingereicht werden.
Wenn Ihr Unternehmen bereits präqualifiziert wurde, können Sie in diesem Dokument auch ankreuzen, ob es in Ihrem Unternehmen Änderungen bei der Eintragung im Handelsregister, bei der IHK / Handwerksrolle und / oder beim Gewerbeamt gab. Ist dies nicht der Fall haben die vorstehenden Dokumente weiterhin Gültigkeit.
Gibt es Änderungen im Handelsregister, bei der IHK /Handwerksrolle und / oder Gewerbeamt benötigen wir neben der Eigenerklärung zum PQ-Verfahren auch einen jeweiligen aktuellen Auszug der o.g. Unterlagen.
Stammdatenblatt
Das Stammdatenblatt ist Bestandteil des Erstantrages.
Zusätzlich benötigen wird das Stammdatenblatt nur bei einem Wechsel der Präqualifizierungsstelle oder bei Präqualifizierung einer (Zweig-) Niederlassung.
Eigenerklärung Personal
Die Eigenerklärung Personal ist 13 Monate nach Ausstellung gültig.
Sie müssen für die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre die Arbeitskräfte Ihres Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen und technischem Leitungspersonal, auflisten.
Eigenerklärung Umsatz
Die Eigenerklärung Umsatz ist 13 Monate nach Ausstellung gültig.
Im oberen Bereich des Dokuments muss Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Ihre Umsatzzahlen durch seine Unterschrift bestätigen.
Alternativ können Sie uns für die Bestätigung Ihre Gewinn- und Verlustrechnung einreichen.
Im unteren Bereich schlüsseln Sie bitte Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche in % auf.
Eigenerklärung Umsätze
(Stand: 31.05.2022)
Gültig ab 01.10.2022
Eigenerklärung Umsätze
(Stand: 31.05.2022)
Gültig ab 01.10.2022
Vollmachten
Regelmäßig müssen Sie uns eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) und / oder Sozialkasse (SoKa) einreichen. Damit Sie diese Unterlage nicht selbst einholen müssen, können Sie uns eine Vollmacht ausstellen.
Wir holen für Sie dann unaufgefordert die benötigten Dokumente ein.
Für Sie ist das kostenfrei!
Referenzen
Referenzen sind fünf Jahre nach Bauzeitende gültig.
Für jeden Ihrer Leistungsbereiche müssen drei gültige Referenzen vorliegen.
Referenzen, die auf eigen erstellten Formularen eingereicht werden, dürfen wir durch das Bundesministerium nicht anerkennen.
Nutzen Sie daher bitte eines der u.a. Formblätter.
Referenz PQ VOB
(Stand: 20.06.2022)
Gültig ab 01.10.2022
Das Referenzformblatt PQ VOB wurde vom PQ-Verein herausgegeben.
Referenz PQ VOB
(Stand: Dezember 2019)
Gültig ab 01.10.2022
Das Referenzformblatt PQ VOB wurde vom VHV Bayern herausgegeben. Es ist identisch mit dem Referenzformblatt PQ VOB.
Einverständnis zur Datenspeicherung, -Verarbeitung und -weitergabe
Diese Einverständniserklärung (Datenschutzerklärung) benötigen wir lediglich bei Einreichung eines Neuantrages.
Sie bestätigen uns damit, dass wir Ihre Daten für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages und solange Sie bei uns Kunde sind für diese Zwecke nutzen dürfen.
Check-Liste
Wenn Sie Ihr Unternehmen präqualifizieren lassen möchten, haben Sie hier eine Check-Liste, in der alle Unterlagen, die von Ihnen einzureichen sind, aufgelistet sind.
Diese Check-Liste ist für Sie. Sie ist nicht Bestandteil des Erstantrages.
Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 21.09.2022)
Gültig ab 01.10.2022
Gebührenordnung
(ab 01.01.2023)
Leitfaden
Den Ablauf des Präqualifizierungsverfahrens können Sie unserem Leitfaden entnehmen.
Richtlinien und Vorgaben
Aktuelle Leitlinie zur Präqualifikation
(Stand 20.06.2022)
inklusive
Anhang 1 Kriterien der Präqualifikation
und
Anhang 2 Einteilung der Leistungsbereiche
Befristete Ergänzung der Leitlinie zur Präqualifikation
auf Grund COVID19
(Stand 20.10.2020)
Zuordnungsmatrix
(Stand 18.02.2021)
Für beantragte Komplettleistungen benötigen Sie eine entsprechende Einzelleistung. Diese finden Sie in der Zuordnungsmatrix.
Zuordnung Leistungsbereiche
(Stand: 18.12.2020)
Sie finden hier mögliche Zuordnungen einzelner Bauleistungen/Gewerke zu den in der Leitlinie vorgegebenen Leistungsbereichsnummern.
Vergabestellen
mit Zugangsberechtigung
EU Schwellenwerte
(Stand 01.01.2024)
EU-Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ab 2024
Kontakt
DQB Deutsche Gesellschaft für
Qualifizierung und Bewertung mbH
Abraham-Lincoln-Straße 30
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 - 79 49 90-0
Telefax 0611 - 79 49 90 -29
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